Energieausweis

Die Agentur CORAL REAL ESTATE INTERNATIONAL sorgt auch für das Einholen eines aktuellen Energieausweises.

Artikel 24 des Baugesetzes sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2014 Immobilieneigentümer und autorisierte Immobilienmakler verpflichtet sind, bei der Bewerbung für den Verkauf, die Vermietung oder die Verpachtung eines Gebäudes einen Energieausweis vorzulegen, welcher die die Energieklasse des Gebäudes oder eines Teils davon angibt.

Verstöße gegen diese Bestimmung werden mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 bis 10.000 HRK (Immobilieneigentümer/natürliche Personen) bzw. 15.000 bis 30.000 HRK (juristische Personen/Immobilieneigentümer und zugelassene Immobilienmakler) belegt (§ 171).
Bei einem Verkauf einer Immobilie ist der Eigentümer verpflichtet:

  • einen Energieausweis zu besitzen,
  • die Energieklasse der Immobilie anzugeben,
  • dem Kaufinteressenten den Energieausweis vorzulegen und nach vereinbartem Verkauf zu übergeben.
Der Energieausweis kann die Klasse A+, A, B, C, D, E, F, G angeben. Energieklasse A+ gilt für Immobilien mit dem geringsten Energieverbrauch für Wärme oder Kühlung (abhängig von den beim Bau verwendeten Materialien). Die Energieklasse G gilt für Immobilien, die am wenigsten wirtschaftlich sind, d. h., bei denen der Energieverbrauch für die Wärme- bzw. Kälteerzeugung am höchsten ist. Unter anderem sind Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie wichtig, damit der potenzielle Käufer die Rentabilität des Kaufs besser einschätzen kann.